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DURCH DAS HERUNTERLADEN, DIE INSTALLATION, DAS KOPIEREN, DEN ZUGRIFF AUF ODER DIE NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERKLÄRT SICH DER LIZENZNEHMER MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN DER LIZENZNEHMER DIESE BEDINGUNGEN IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON, EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIERT, SICHERT DER LIZENZNEHMER ZU UND GEWÄHRLEISTET, DASS ER DIE VOLLE BEFUGNIS HAT, DIESE PERSON, DIESES UNTERNEHMEN ODER DIESE JURISTISCHE PERSON AN DIESE BEDINGUNGEN ZU BINDEN.

WENN DER LIZENZNEHMER DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMT: LADEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTER, INSTALLIEREN SIE SIE NICHT, KOPIEREN SIE SIE NICHT, GREIFEN SIE NICHT DARAUF ZU UND GEBEN SIE DIE SOFTWARE UND DEN BERECHTIGUNGSNACHWEIS AN DIE PARTEI ZURÜCK, VON DER DER LIZENZNEHMER SIE ERWORBEN HAT.

In diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag (der "Vertrag") haben die in Großbuchstaben geschriebenen Wörter und Begriffe bestimmte Bedeutungen, die im gesamten Vertragstext definiert sind. Dieser Vertrag gilt zwischen dem Lizenznehmer und/oder den verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers ("Lizenznehmer" oder der "Kunde") und Phonecheck , basierend auf dem Land oder der Vertriebsregion von Phonecheckoder dem Land, in dem der Lizenznehmer die Lizenz zur Nutzung der Software erworben hat, wie in der Bestellung angegeben.

Sofern in der jeweiligen Bestellung, von der ein Muster als Anlage 1 beigefügt ist und auf die hier Bezug genommen wird, nichts anderes angegeben ist, ist Phonecheck die einzige Einrichtung, die mit dem Lizenznehmer einen Vertrag abschließt. Für den Fall, dass Phonecheck Hauptlizenznehmer in verschiedenen Regionen der Welt ernennt, sind diese Hauptlizenznehmer an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden und erklären sich bereit, Unterlizenznehmer an diese Bedingungen zu binden.

Nord-Amerika

In den Vereinigten Staaten und Kanada gelten alle Lizenzvereinbarungen zwischen dem Lizenznehmer und Phonecheck Solutions, LLC.

DEFINITIONEN:

"Verbundene Unternehmen" bedeutet in Bezug auf eine Partei jedes Unternehmen oder jede andere Geschäftseinheit, die von dieser Partei kontrolliert wird, sie beherrscht oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht; wobei "Kontrolle" den direkten oder indirekten Besitz von mehr als 51% (einundfünfzig Prozent) der Kapitalbeteiligung an einem solchen Unternehmen oder einer solchen Geschäftseinheit oder die Fähigkeit bedeutet, die Managemententscheidungen eines solchen Unternehmens oder einer solchen Geschäftseinheit tatsächlich zu kontrollieren.

"Software" bedeutet jedes Phonecheck Softwareprogramm im Objektcodeformat, das von Phonecheck lizenziert wird, einschließlich aller Änderungen, wie in der Bestellung angegeben.

"Direkter Wettbewerber" bedeutet, dass der Lizenznehmer eine diagnostische Mobiltelefon-Software lizenziert oder verkauft, die eine oder mehrere Aufgaben erfüllt, die von der lizenzierten Software von Phonecheckangesprochen werden.

1. Lizenzerteilung

Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages gewährt Phonecheck dem Lizenznehmer und den verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften des Lizenznehmers hiermit ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, die Software zu nutzen (für die Zwecke dieses Vertrages bedeutet die Nutzung der Software den Zugriff, die Installation, das Herunterladen, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der Software während der Lizenzlaufzeit gemäß dem in der Bestellung vereinbarten Lizenztyp), und zwar ausschließlich für die eigenen internen Abläufe des Lizenznehmers. Die Software ist Eigentum von Phonecheck und ist urheberrechtlich geschützt. Phonecheck verkauft seine urheberrechtlich geschützte Software nicht.


Verpflichtungen des Lizenznehmers: Bei der Nutzung der Software oder eines Teils davon ist der Lizenznehmer verpflichtet:

  1. Stellen Sie sicher, dass die Software nur auf den dafür vorgesehenen Geräten installiert wird;
  2. vollständige und genaue Aufzeichnungen über die Nutzung der Software zu führen und diese Aufzeichnungen dem Lieferanten auf Anfrage von Zeit zu Zeit vorzulegen;
  3. Phonecheck zu benachrichtigen, sobald der Lizenznehmer von einer unbefugten Nutzung der Software durch eine Person erfährt;
  4. Die Software nicht zu verwenden oder darauf zuzugreifen, (i) wenn der Lizenznehmer ein direkter Konkurrent von Phonecheck ist oder wird, es sei denn, der Lizenznehmer erhält die vorherige schriftliche Zustimmung von Phonecheck.
  5. die Software nicht zu Zwecken des Wettbewerbsvergleichs oder ähnlichen Zwecken zu verwenden oder darauf zuzugreifen;
  6. nicht berechtigt sein, die Software zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen, zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig kommerziell zu nutzen;
  7. Soweit eine solche Einschränkung nach geltendem Recht zulässig ist, darf der Lizenznehmer keinen Teil der Software aus irgendeinem Grund oder zu irgendeinem Zweck verändern, dekompilieren, zurückassemblieren, zurückentwickeln, übersetzen oder disassemblieren oder davon abgeleitete Werke erstellen;
  8. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Software nicht im Widerspruch zu diesen Bestimmungen zu verwenden. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, Phonecheck und seine verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit allen Ansprüchen schadlos zu halten, die sich aus der Nichteinhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen oder -gesetze durch den Lizenznehmer ergeben. Diese Schadloshaltung beschränkt sich auf die Abwehr von Ansprüchen Dritter, von Bußgeldern, die von einer staatlichen Stelle auferlegt werden, oder von direkten Schäden im Zusammenhang mit der Verletzung dieser Bestimmung. Phonecheck wird den Lizenznehmer für Handlungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, für tatsächliche Klagen Dritter oder von einer staatlichen Stelle auferlegte Bußgelder entschädigen.


2. Unterstützung und Ausbildung

PhonecheckDie Richtlinien für die Bereitstellung von Support in Bezug auf die Software sind unter www.Phonecheck.com oder unter einer anderen, von Zeit zu Zeit geänderten Website-Adresse verfügbar. Als Teil der Softwarelizenz stellt Phonecheck dem Kunden seine Standard-Supportdienste während der normalen Geschäftszeiten in Übereinstimmung mit der zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienste gültigen Support-Services-Politik von Phonecheckohne zusätzliche Kosten für den Kunden zur Verfügung. Phonecheck kann die Support-Services-Politik von Zeit zu Zeit nach eigenem und freiem Ermessen ändern. Der Lizenznehmer kann erweiterte Supportleistungen separat zu den jeweils geltenden Tarifen und Bedingungen von Phonecheckerwerben.

3. Änderungen

Phonecheck hat das Recht, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren, mit neuen Funktionen auszustatten oder anderweitig das Design der Software zu ändern oder die Herstellung oder den Verkauf der Software einzustellen, ohne dass dem Lizenznehmer gegenüber eine Haftung entsteht.

4. Begriff

Die Laufzeit dieser Lizenz beträgt zwölf Monate. Sofern sie nicht mindestens sechzig Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verlängern sich diese Lizenz und die damit verbundenen Verpflichtungen automatisch um weitere zwölf Monate. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Gutschrift für ungenutzte Lizenzen am Ende der Laufzeit.

5. Rollover-Lizenzen

Sofern nicht schriftlich von Phonecheck festgelegt, werden ungenutzte Lizenzen nach dem Monat, in dem sie zugewiesen wurden, nicht übertragen. Phonecheck ist ein SaaS-Unternehmen, das jeden Monat einen monatlichen Betrag für eine bestimmte Anzahl von Lizenzen berechnet, die nur für diesen Monat gültig sind.

6. Rechte an geistigem Eigentum

Der Lizenznehmer erkennt an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an der Software und allen damit verbundenen Dienstleistungen Phonecheck gehören und der Kunde keine anderen Rechte an der Software hat als das Recht, sie gemäß den Bedingungen dieser Lizenz (und/oder einer damit verbundenen Lizenz eines Dritten) zu nutzen. "Phonecheck" ist ein eingetragenes Warenzeichen von Phonecheck, Solutions, LLC und/oder seinen verbundenen Unternehmen. Andere mit Phonecheck verbundene Logos, Produkt- und Dienstleistungsnamen sind ebenfalls Marken von Phonecheck Solutions, LLC. und/oder seinen verbundenen Unternehmen.

7. Nichtweitergabe vertraulicher Informationen und Verbot des Reverse Engineering

Der Lizenznehmer wird die vertraulichen Informationen des Lizenzgebers nicht verwenden, kopieren, extrahieren, dekompilieren, zurückentwickeln, verbreiten oder in irgendeiner Weise an andere Personen, Firmen oder Unternehmen weitergeben, es sei denn, dies ist für interne Auswertungen im Zusammenhang mit Verhandlungen, Gesprächen und Beratungen mit dem Lizenzgeber erforderlich ("Zweck"). Vertrauliche Informationen dürfen vom Lizenznehmer nicht in Geräte geladen oder darin verwendet werden, es sei denn, eine solche Tätigkeit ist für den Zweck unerlässlich, und dann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung und Lizenz des Lizenzgebers. Vertrauliche Informationen dürfen vom Lizenznehmer nicht zur Erstellung von Derivaten (wie unten definiert) verwendet werden und dürfen vom Lizenznehmer nicht in ein öffentliches Netzwerk eingestellt werden. Darüber hinaus darf keine Partei die Existenz von Verhandlungen, Diskussionen oder Beratungen, die zwischen den Parteien im Gange sind, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei in irgendeiner Form von öffentlichen Medien offenlegen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen des Lizenzgebers mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln, die der Lizenznehmer seinen eigenen vertraulichen Informationen angedeihen lässt, jedoch darf der Lizenznehmer in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt walten lassen. Der Lizenznehmer darf die vertraulichen Informationen des Lizenzgebers nur denjenigen Mitarbeitern, Beratern und Auftragnehmern des Lizenznehmers offenlegen, die diese Informationen kennen müssen. Der Lizenznehmer bestätigt, dass jeder dieser Mitarbeiter, Berater und Auftragnehmer entweder als Bedingung für die Beschäftigung oder für den Erhalt der vertraulichen Informationen des Lizenzgebers zugestimmt hat, an Bedingungen gebunden zu sein, die nicht weniger restriktiv sind als die Bedingungen, die für den Lizenznehmer gemäß diesem Vertrag gelten. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzgeber unverzüglich über jede unbefugte Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen des Lizenzgebers zu informieren. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzgeber bei der Beseitigung einer solchen unbefugten Nutzung oder Offenlegung von vertraulichen Informationen des Lizenzgebers zu unterstützen.

8. Software von Drittanbietern

Die Software kann frei verfügbare und verteilbare und/oder Open-Source-Software und anderes urheberrechtlich geschütztes Material von Dritten enthalten ("Software von Dritten"). Die Software von Drittanbietern unterliegt ihren jeweiligen Lizenzbedingungen anstelle der oben genannten Lizenzbedingungen, die auf die Software anwendbar sind.

9. Vertraulichkeit

I- "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen (schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form) über die Geschäfte und Angelegenheiten einer der beiden Parteien, die die andere Partei im Rahmen der Gespräche, die zum Abschluss oder zur Durchführung dieser Vereinbarung geführt haben, erhält.

II- Eine Partei, die vertrauliche Informationen erhält (der "Lizenznehmer"), ist verpflichtet, alle diese vertraulichen Informationen der anderen Partei (des "Lizenzgebers") streng vertraulich zu behandeln. Beide Parteien vereinbaren in Bezug auf die vertraulichen Informationen der anderen Partei, dass sie während dieser Vereinbarung und für fünf (5) Jahre danach:

a. diese Informationen vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben; und

b. diese Informationen nur insoweit zu verwenden, als dies zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlich ist.

III. Der Lizenznehmer ist für jede unbefugte Offenlegung oder Nutzung der vertraulichen Informationen des Lizenzgebers durch seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Agenten, Vertreter oder Subunternehmer verantwortlich und hat alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um eine solche unbefugte Offenlegung oder Nutzung zu verhindern. Die obige Einschränkung hinsichtlich der Offenlegung und Nutzung gilt nicht für vertrauliche Informationen

die:

a. Der Empfänger/Lizenznehmer kann durch Belege nachweisen, dass sich die Informationen vor der Offenlegung durch die andere Partei in seinem Besitz befunden haben und keinen weiteren Geheimhaltungspflichten unterliegen;

b. aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder einer Anordnung einer zuständigen Behörde offengelegt werden müssen oder

c. zum Zeitpunkt des Eingangs bei der empfangenden Partei öffentlich zugänglich ist.

10. Daten

Der Kunde und die Nutzer sind für die Richtigkeit der von ihnen oder ihren autorisierten Nutzern an Phonecheck übermittelten Daten, Informationen, Eingaben oder Aufzeichnungen verantwortlich. Der Kunde oder die Nutzer garantieren, dass die von ihnen oder ihren autorisierten Nutzern an Phonecheck übermittelten Daten, Informationen, Eingaben und Aufzeichnungen nach ihrem Wissen richtig sind und keine bekannten oder vermuteten wesentlichen Ungenauigkeiten, Verzerrungen oder Manipulationen enthalten. Der Kunde oder Nutzer hat sich das Recht gesichert und ist dafür verantwortlich, das Recht zu erhalten und aufrechtzuerhalten, Phonecheck solche Daten, Informationen, Eingaben und Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen, die sich in der Kontrolle des Kunden oder Nutzers befinden, einschließlich der Daten, Informationen, Eingaben und Aufzeichnungen, die er an Phonecheck liefert und die dem Interesse einer dritten Partei unterliegen. Der Kunde oder Nutzer garantiert außerdem, dass er das Recht hat, solche an Phonecheck gelieferten Daten, Informationen, Eingaben und Aufzeichnungen zu übermitteln und dass er keiner entgegenstehenden Verpflichtung unterliegt, dies nicht zu tun. Der Kunde oder Nutzer ist dafür verantwortlich, jede Änderung solcher Daten, Informationen, Eingaben oder Aufzeichnungen unverzüglich zu aktualisieren. Phonecheck darf keine Informationen offenlegen oder verbreiten, die einen Kunden oder Nutzer identifizieren. Phonecheck kann alle Daten, Aufzeichnungen, Informationen oder Eingaben, die über die Website gemacht werden, überwachen (ist aber nicht dazu verpflichtet). Phonecheck kann Daten, Aufzeichnungen, Informationen oder Eingaben in zusammengefasster und/oder anonymisierter Form verwenden und veröffentlichen, solange sie keine Kundendaten oder die Identität von Kunden oder Nutzern ausdrücklich einbeziehen oder offenlegen.

Wir sichern und speichern die Datenprotokolle, die wir zur Diagnose von Problemen auf Kundencomputern verwenden.

11. Entschädigung des Lizenznehmers für Phonecheck

BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE NUTZUNG DER SOFTWARE UND DER DAMIT VERBUNDENEN DIENSTE DURCH DEN LIZENZNEHMER ZUR LÖSCHUNG ALLER (ODER BESTIMMTER) DATEN UND DATEIEN AUF DER FESTPLATTE, DEM COMPUTERSYSTEM, DEM SPEICHER ODER DEM MOBILEN GERÄT DES LIZENZNEHMERS FÜHRT UND DASS DER LIZENZNEHMER DIE ALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE VERANTWORTUNG FÜR DIE SICHERUNG DER DATEN DES LIZENZNEHMERS ODER DER DATEN DRITTER UNTER DER KONTROLLE DES LIZENZNEHMERS AUF DER FESTPLATTE, DEM SYSTEM, DEM SPEICHER ODER DEM GERÄT DES LIZENZNEHMERS TRÄGT. Phonecheck IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR DATENVERLUSTE. Der Lizenznehmer erklärt sich hiermit bereit, Phonecheck, seine verbundenen Unternehmen und autorisierten Wiederverkäufer ("freigestellte Parteien") von allen Ansprüchen und Verlusten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die einer freigestellten Partei in Bezug auf ein Verfahren entstehen, an dem die freigestellte Partei als Partei beteiligt ist, und zwar im Zusammenhang mit oder aufgrund von (i) der FALSCHEN Nutzung der Software durch den Lizenznehmer oder dem Verlust von Daten. (ii) infolge von Handlungen des Lizenznehmers, Missbrauch der Software, Nichteinhaltung der hierin enthaltenen Bestimmungen oder Nichtbenutzung der Software in Übereinstimmung mit der zur Verfügung gestellten autorisierten Phonecheck Dokumentation; oder (iii) in Verbindung mit oder als Folge der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer unter Verletzung geltender Gesetze;

12. Entschädigung des Lizenznehmers

Phonecheck garantiert, dass kein Teil der Software, wenn er vom Lizenznehmer in Übereinstimmung mit diesem Vertrag verwendet wird, geistige Eigentumsrechte Dritter im Land der Lieferung verletzt, und stellt den Lizenznehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die eine solche Verletzung behaupten.


13. Phonecheck Garantien

Phonecheck garantiert für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Lieferung, dass jede unveränderte Kopie der Software in allen wesentlichen Aspekten in Übereinstimmung mit der beigefügten Dokumentation funktioniert. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass diese Dokumentation nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt wird, es sei denn, die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen schreiben etwas anderes vor. Alle von Phonecheck zur Verfügung gestellten Aktualisierungen werden von dieser eingeschränkten Garantie für den Rest des Garantiezeitraums oder für dreißig (30) Tage ab dem Datum der Lieferung abgedeckt, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Bei einer Verletzung der Garantie besteht das einzige Rechtsmittel des Lizenznehmers und die gesamte Haftung von Phonecheckin der Korrektur der Softwarefehler, die die Verletzung der Garantie verursachen. DIE OBIGE GARANTIE IST EINZIGARTIG UND ERSETZT ALLE ANDEREN GARANTIEN, BESTIMMUNGEN ODER BEDINGUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, BESTIMMUNGEN ODER BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG. DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND Phonecheck ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE DAFÜR, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE AUSFALLSICHER, UNUNTERBROCHEN ODER FREI VON FEHLERN ODER MÄNGELN IST ODER DASS DIE SOFTWARE VOR ALLEN MÖGLICHEN BEDROHUNGEN SCHÜTZT.

14. Begrenzung der Haftung

IN JEDEM FALL HAFTEN WEDER Phonecheck NOCH SEINE AUTORISIERTEN HÄNDLER FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, STRAFENDE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH GEWINN-, EINKOMMENS- ODER DATENVERLUSTE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERLUSTE DURCH ERSATZKÄUFE VON WAREN ODER ANDERE ÄHNLICHE VERLUSTE), DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN Phonecheck ODER SEINE AUTORISIERTEN HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. DIE GESAMTHAFTUNG (OB AUS VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER ANDEREN THEORIEN) VON Phonecheck, SEINEN ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN UND SEINEN AUTORISIERTEN

HÄNDLER, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, DÜRFEN NICHT MEHR ALS DIE LIZENZGEBÜHREN ZAHLEN, DIE DER LIZENZNEHMER FÜR DIE SOFTWARE GEZAHLT HAT, DIE DIE URSACHE FÜR DEN ANSPRUCH WAR.

DIESE BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN NICHT FÜR EINE HAFTUNG, DIE NICHT GESETZLICH AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KANN.

15. Beendigung

Ohne die Zahlungsverpflichtungen des Lizenznehmers aus diesem Vertrag zu entschuldigen, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen aus beliebigen Gründen kündigen. Phonecheck kann die Lizenz des Lizenznehmers kündigen, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrags wesentlich verletzt. Nach einer solchen Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle Kopien der Software und der Dokumentation unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Wenn der Lizenznehmer diesen Vertrag kündigt, erlöschen auch alle nicht genutzten Lizenzen. Wenn der Lizenznehmer den Vertrag aufgrund einer Vertragsverletzung kündigt, ist der Lizenznehmer nicht verpflichtet, weitere Zahlungen an Phonecheck zu leisten. Bereits geleistete Zahlungen werden von Phonecheck in dem Umfang einbehalten, in dem der Lizenznehmer den vollen Nutzen aus diesen Zahlungen an Phonecheck gezogen hat.



16. Sonstiges

1. Trennbarkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben alle anderen Bestimmungen dieses Vertrages in vollem Umfang in Kraft, solange ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Absichten keine Partei in irgendeiner Weise benachteiligen.

2. Verzicht

Ein Verzicht auf ein Recht im Rahmen dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und ein solcher Verzicht sollte nur für die Partei gelten, an die er gerichtet ist, und für solche Situationen.

3. Höhere Gewalt

Phonecheck haftet dem Lizenznehmer gegenüber nicht, wenn er durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder an der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit gehindert wird oder diese verzögert, wozu auch Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe gehören (unabhängig davon, ob die Belegschaft von Phonecheck oder eine andere Partei betroffen ist), Ausfall einer Versorgungseinrichtung oder eines Transport- oder Telekommunikationsnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, böswillige Beschädigung, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfall, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Verzug von Lieferanten oder Subunternehmern. Phonecheck wird den Kunden über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer informieren.

4. Keine Partnerschaft oder Agentur

Mit dieser Vereinbarung wird nicht beabsichtigt, eine Partnerschaft zwischen den Parteien zu begründen oder eine Partei zu ermächtigen, als Vertreter der anderen Partei zu handeln. Keine der Parteien hat die Befugnis, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln oder die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden (was die Abgabe von Zusicherungen oder Garantien, die Übernahme von Verpflichtungen oder Haftungen und die Ausübung von Rechten und Pflichten einschließt).

Recht oder Macht).

5. Hinweis

Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung durch eine der Parteien bedürfen der Schriftform und werden per elektronischer Post, per Postdienst oder durch einen Zustelldienst (wie UPS, FedEx oder DHL) übermittelt. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Phonecheck per E-Mail über einen Verstoß gegen Phonecheck zu benachrichtigen oder eine Kündigung dieser Vereinbarung zu übermitteln. Mitteilungen von Phone Check an den Lizenznehmer werden wirksam (a) im Falle von Mitteilungen per E-Mail einen (1) Tag nach dem Versand an die an Phonecheck angegebene E-Mail-Adresse oder (b) im Falle von Mitteilungen per Post oder Zustelldienst fünf (5) Tage nach dem Versand per Post oder Zustelldienst an die an Phonecheck angegebene Adresse. Der Lizenznehmer erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass die Zustellung an den Lizenznehmer per Einschreiben an die auf dem Bestellformular angegebene Adresse erfolgt. Mitteilungen des Lizenznehmers an Phonecheck werden wirksam (a) im Falle von Mitteilungen per E-Mail einen (1) Tag nach Versand an die im Bestellformular angegebenen E-Mail-Adressen (und Eingang bei Phonecheck ) oder (b) im Falle von Mitteilungen per Post oder Zustelldienst, wenn sie bei Phonecheck an der im Bestellformular angegebenen Adresse eingehen.

6. Ausfuhrkontrolle

Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software anwendbaren US-amerikanischen und internationalen Import- und Exportbeschränkungen unterliegen kann, einschließlich der Beschränkungen, die durch die U.S. Export Administration Regulations auferlegt werden, sowie Endbenutzer-, Endverwendungs- und Bestimmungsbeschränkungen, die von der US-Regierung und den Regierungen anderer Nationen erlassen werden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze einzuhalten, die für den Transport der Software über nationale Grenzen hinweg oder für ihre Verwendung in einer solchen Gerichtsbarkeit gelten.

7. Gesamte Vereinbarung

Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und Phonecheck in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge und Zusicherungen in Bezug auf die Software oder einen anderen Vertragsgegenstand. Nichts in einer von einer Partei eingereichten Bestellung außer den Bestelldaten, der Identität, dem Ort, der Menge und dem Preis soll in irgendeiner Weise dazu dienen, die Bedingungen dieser Vereinbarung zu ändern oder zu ergänzen.

17. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Beide Parteien erklären sich mit der Anwendung der Gesetze des Staates Kalifornien einverstanden, um alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen des Lizenznehmers und von Phonecheckzu regeln, auszulegen und durchzusetzen, die sich aus dem Gegenstand dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit verbunden sind, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen der Parteien unterliegen dem Gerichtsstand in Los Angeles, Kalifornien.

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